Hilfeseite für häufige Fragen in Bezug auf Feuerwehrfusionen bzw. Zusammenlegungen und Dinge die seitens Feuerwehr.gv.at System zu berücksichtigen sind


F: Wann muss die Namensänderung von „Freiwillige Feuerwehr A-Dorf“ auf „Freiwillige Feuerwehr B-Dorf“ bekanntgegeben werden, damit sich das auch in der ff.gv.at-Plattform (u.a. den Email-Adressbüchern usw.) niederschlägt? 

A: Die Änderung kann erfolgen, sobald der Name im Feuerwehrregister geändert wurde. Es muss aber dann nicht sofort geschehen, wir können das an einem bestimmten Datum in Abstimmung mit euch umsetzen.

F: Wird es mit der Umbenennung als außenwirksame primäre Email-Adresse b-dorf@feuerwehr.gv.at bei der Instanz A-Dorf geben?