Hilfeseite für häufige Fragen in Bezug auf Feuerwehrfusionen bzw. Zusammenlegungen und Dinge die seitens Feuerwehr.gv.at System zu berücksichtigen sind
Wann muss die Namensänderung von „Freiwillige Feuerwehr A-Dorf“ auf „Freiwillige Feuerwehr B-Dorf“ bekanntgegeben werden, damit sich das auch in der ff.gv.at-Plattform (u.a. den Email-Adressbüchern usw.) niederschlägt? |
Die Änderung kann erfolgen, sobald der Name im Feuerwehrregister geändert wurde. Es muss aber dann nicht sofort geschehen, wir können das an einem bestimmten Datum in Abstimmung mit euch umsetzen. |
A: Ja ist möglich, sofern die zusammengelegte Feuerwehr einen neuen Namen erhält und nicht den Namen von einer der beiden beteiligten Wehren übernimmt.
A: Ja ist möglich
A: Die persönlichen Accounts (egal ob mit Lizenz und Postfach oder ohne) verhalten sich hier wie bei jeder anderen Überstellung auch. Heißt: Sobald die Mitglieder im FDISK von A-Dorf bzw. B-Dorf überstellt werden, wird beim nächsten Sync auch der feuerwehr.gv.at-Account nachgezogen.
Der Loginname bleibt dabei bestehen, die Maildresse natürlich auch, aktive Lizenzen ebenso, lediglich im Hintergrund werden die Mitgliedschaften in den Mailverteilern angepasst.
Der Benutzername kann danach in einem weiteren Schritt angepasst werden - das machen wir aber nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds, sonst bleibt dauerhaft der alte Loginname.
Wird nach der Zusammenlegung und damit Übernahme der Mitglieder erst neu ein Account erzeugt (zb. durch Buchung eines e-Moduls) wird dann mit den zu dem Zeitpunkt gültigen Daten (FF-Nummer / STBNR) ein Account erzeugt.
A: Das Postfach wird deaktiviert werden. Es wäre sinnvoll, in einem Outlook beide Instanzpostfächer (neu und alt) einzubinden und die Mails ins weiterhin genutzte zu verschieben.