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A: Die Änderung kann erfolgen, sobald der Name im Feuerwehrregister geändert wurde. Es muss aber dann nicht sofort geschehen, wir können das an einem bestimmten Datum in Abstimmung mit euch umsetzen.
F:
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Ist es möglich bereits vor Auflösung/Zusammenlegung die Mail-Adresse neuer-name@feuerwehr.gv.at bei der aktuellen (aufzulösenden) Feuerwehr
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zu bekommen?
A: Ja ist möglich
F: Ist es möglich in der "neuen" Feuerwehr die alten Email Adressen als Alias zu hinterlegen damit keine Emails verloren gehen?
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Der Benutzername kann danach in einem weiteren Schritt angepasst werden - das machen wir aber nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mitglieds, sonst bleibt dauerhaft der alte Loginname.
Wird nach der Zusammenlegung und damit Übernahme der Mitglieder erst neu ein Account erzeugt (zb. durch Buchung eines e-Moduls) wird dann mit den zu dem Zeitpunkt gültigen Daten (FF-Nummer / STBNR) ein Account erzeugt.
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