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Schlüssel

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Hilfeseite für häufige Fragen in Bezug auf Feuerwehrfusionen bzw. Zusammenlegungen und Dinge die seitens Feuerwehr.gv.at System zu berücksichtigen sind

Inhalt


Warnung
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titleFrage

F: Wann muss die Namensänderung von „Freiwillige Feuerwehr A-Dorf“ auf „Freiwillige Feuerwehr B-Dorf“ bekanntgegeben werden, damit sich das auch in der ff.gv.at-Plattform (u.a. den Email-Adressbüchern usw.) niederschlägt? 

Info
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titleAntwort

A: Die Änderung kann erfolgen, sobald der Name im Feuerwehrregister geändert wurde. Es muss aber dann nicht sofort geschehen, wir können das an einem bestimmten Datum in Abstimmung mit euch umsetzen.



F: Ist es möglich bereits vor Auflösung/Zusammenlegung die Mail-Adresse neuer-name@feuerwehr.gv.at bei der aktuellen (aufzulösenden) Feuerwehr zu bekommen?

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