Hilfeseite für häufige Fragen in Bezug auf Feuerwehrfusionen bzw. Zusammenlegungen und Dinge die seitens Feuerwehr.gv.at System zu berücksichtigen sind
Info |
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A: Die Änderung kann erfolgen, sobald der Name im Feuerwehrregister geändert wurde. Es muss aber dann nicht sofort geschehen, wir können das an einem bestimmten Datum in Abstimmung mit euch umsetzen. |
F: Ist es möglich bereits vor Auflösung/Zusammenlegung die Mail-Adresse neuer-name@feuerwehr.gv.at bei der aktuellen (aufzulösenden) Feuerwehr zu bekommen?
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